Immobilienmakler werden bezahlt, um Käufer, Verkäufer, Mieter und Vermieter von Wohnungen und Häusern zusammenzubringen. Als Vergütung erhalten Sie dafür eine Maklerprovision: Sie dient dazu, die Maklerkosten zu decken und dem Makler die Ausübung seines Berufes zu ermöglichen. Wie viel Provision bekommt ein Makler? Wer zahlt die Provision für den Makler? In diesem Ratgeber erfahren Sie alles rund um die Maklergebühren und wer diese in welcher Höhe seit der Gesetzesänderung 2020 zu tragen hat.
Inhaltsverzeichnis
Generell ist die Maklerprovision ein Honorar, das einem Immobilienmakler zusteht, sofern die gebuchte Leistung erfolgreich geliefert wird. Zu zahlen ist die Provision für Makler, sobald eine Immobilie erfolgreich an den Auftraggeber vermittelt wird.
Ein Beispiel verdeutlicht die Funktionsweise: Sie möchten sich eine Eigentumswohnung kaufen, doch der Markt ist zu unübersichtlich und Sie haben nicht die notwendige Zeit, um sich selbst zu kümmern. Daher engagieren Sie einen Makler, der über ein in der Regel umfangreiches Netzwerk aus Käufern und Verkäufern von Immobilien verfügt. Der Makler schlägt Ihnen einige Eigentumswohnungen vor, von denen eine Ihren Vorstellungen entspricht. Kaufen Sie die Wohnung, erhält der Verkäufer die vereinbarte Summe und der Makler ein Honorar - die Maklerprovision.
In diesem Fall müssen Sie die Provision an den Makler zu 100 % selbst tragen. Es gibt jedoch Ausnahmen von dieser Regel, die vorrangig beim Kauf und Verkauf von Immobilien zum Tragen kommen - dazu später mehr.
Der Immobilienmakler wird nicht direkt von Ihnen während seiner eigentlichen Arbeit bezahlt. Stattdessen wird das Honorar erst dann überwiesen, wenn der Makler seine Aufgabe erfolgreich durchgeführt hat. Die Maklerprovision, die auch als Courtage bezeichnet wird, ist letztendlich die Bezahlung, die der Makler für seine Dienste erhält.
Diese Dienste im Austausch für die Maklerprovision fallen umfassend aus und beinhalten unter anderem die folgenden Bereiche:
Für diese umfangreichen Dienstleistungen steht ihm am Ende die Maklerprovision zu, die in ihrer Höhe variieren kann. Die Provision vom Makler orientiert sich an gewissen Standards, die Ende 2020 neu geregelt wurden.
Im BGB sind unter §652 alle Voraussetzungen für die Zahlung der Maklerprovision geregelt. Insgesamt müssen fünf Punkte erfüllt werden, damit der Makler gesetzlichen Anspruch auf seine Maklerprovision hat. Diese sind:
Sind alle fünf Punkte erfüllt, kann die Maklerprovision ohne Abzüge ausgezahlt werden.
Die Maklerprovision ist in der Regel innerhalb einer Frist von sieben bis 14 Tagen zu zahlen, dieser Zeitraum kann jedoch vom Makler im Vertrag individuell festgehalten werden. Spätestens muss die Maklerprovision überwiesen werden, wenn der Kaufpreis des Objekts auf das Konto des Empfängers eingeht. Ausnahmen von dieser Regel können höchstens auf persönlicher Ebene ausgehandelt werden und sind nicht die Regel.
In einigen Fällen entfällt die Entrichtung einer Maklerprovision:
Die Höhe der Vergütung ist ein komplexes Themenfeld, das von zahlreichen Variablen abhängig ist. Klären wir zunächst die einfache, bundesweite Variante. Wer eine Wohnung zur Miete sucht, kann einen Makler engagieren, um bei der Suche zu helfen. Für diese Dienstleistung darf die Maklerprovision maximal zwei Kaltmieten (Netto) plus Mehrwertsteuer betragen.
Anders sieht es aus, wenn der Auftraggeber der Vermieter einer Wohnung ist. Die Höhe der Maklerprovision ist dann frei verhandelbar. Die Gesetze des Marktes und von Angebot und Nachfrage setzen dieser freien Verhandelbarkeit natürlich gewisse Grenzen, aber drei Kaltmieten beispielsweise sind problemlos denkbar.
Komplizierter wird es beim Verkauf von Immobilien, da in diesem Fall zwischen den einzelnen Bundesländern Unterschiede vorliegen. Das dafür zuständige Gesetz wurde Ende 2020 in Deutschland überarbeitet, darin ist unter anderem die Entlastung der Käufer bei der Zahlung der Maklerprovision geregelt. Grundsätzlich kommt diese neue Version der Maklerprovision vor allem Käufern zugute: Sie zahlen dann nur noch 50 % der vereinbarten Provision, die andere Hälfte übernimmt der Verkäufer.
Ein fiktives Beispiel könnte wie folgt aussehen: Ein Verkäufer einer Immobilie einigt sich mit dem Makler auf eine Maklerprovision in Höhe von 2,5 %. Diese Summe muss der Verkäufer im Erfolgsfall überweisen. Gleichzeitig muss auch der Käufer noch einmal 2,5 % überweisen. Die finanzielle Last der Maklerprovision wird somit zwischen beiden Parteien aufgeteilt. Die Höhe der Maklerprovision kann in diesem Fall variieren und ist ebenfalls frei verhandelbar.
Übrigens: Bei einem Gesamtverkauf der Immobilie nach einem bereits vollzogenen Immobilienteilverkauf werden die Maklerkosten gemäß der Miteigentumsanteile zwischen Heimkapital und dem Kunden geteilt. Wenden Sie sich an Ihren persönlichen Kundenberater, sollten Sie diesbezüglich Fragen haben.
Je nach Bundesland hat sich eine bestimmte Höhe der Maklerprovision als Standard etabliert. Weicht die Provision deutlich von den genannten Werten ab, ist dies eher unüblich und könnte Anlass zur Nachfrage beim Makler geben.
Günstige Regionen kommen mit 4,76 % bis 5,95 % zurecht, dazu zählen etwa Niedersachsen, Bremen, Hessen oder Mecklenburg-Vorpommern. Etwas darüber ist Hamburg mit 6,25 % angesiedelt. Teurer wird es in allen anderen Bundesländern: Dort hat sich ein Wert von 7,14 % eingebürgert.
Vor dem soeben erwähnten neuen Gesetz wurde die Maklerprovision in einigen Bundesländern komplett vom Käufer getragen, darunter Hessen, Brandenburg und Bremen.
Die geteilte Provision entlastet hingegen Käufer. Ein Rechenbeispiel verdeutlicht die neue Funktionsweise der Maklerprovision: In Thüringen gilt eine Höhe von 7,14 %. Da sich beide Parteien – Käufer und Verkäufer – die Maklerprovision teilen, muss jede Seite 3,57 % an den Makler überweisen. Die wenigen Prozentpunkte können bei einem Kaufpreis von mehreren Hunderttausend Euro pro Immobilie einen großen realen Unterschied ausmachen.
Verhandlungsspielraum ist nicht immer gegeben. Möchten Sie vermieten, ist dieser Wert praktisch nie verhandelbar, da die Maklerprovision in diesen Fällen oft gerade so die entstandenen Kosten des Maklers deckt. Umsonst wird der Makler nicht arbeiten und ein Verlustgeschäft nicht eingehen – entsprechend gering ist der Spielraum.
Anders kann es beim Verkauf von Immobilien aussehen. Befindet sich eine Immobilie in einem hervorragenden Zustand in einer gefragten Gegend, ist es leicht möglich, dass der Makler sie schnell an einen zahlungskräftigen Käufer verkaufen kann. In diesem Fall könnte es sein, dass der Makler vielleicht auf einen Teil der Maklerprovision verzichtet, da der schnelle Verkaufserfolg ebenfalls einen hohen Wert hat.
Ein Patentrezept existiert jedoch nicht und der Makler ist zu keinem Zeitpunkt dazu gezwungen, mit Ihnen zu verhandeln. Verstehen Sie dies eher als einen Freundschaftsdienst, der nicht gesetzlich geregelt ist.
Der Begriff des Bestellerprinzips kommt aus der Immobilienwirtschaft und ist nicht zwingend auf Makler begrenzt. Dahinter steht die Idee, dass der Auftraggeber – also der Besteller – eine Dienstleistung auch zu 100 % selbst bezahlt. Wenn Sie online etwas einkaufen, bestellen und bezahlen Sie die Ware. Ähnlich läuft (bzw. lief) es bei der Maklerprovision ab.
Dort galt für eine lange Zeit, dass nach dem Bestellerprinzip nur der Auftraggeber bezahlt. Wenn Sie einen Makler beauftragen, ein Haus zum Kauf zu finden und am Ende der Vertrag unterzeichnet wird, sind Sie der Besteller. Demnächst müssen Sie die vollen Kosten für die Maklerprovision tragen.
Seit dem 23. Dezember 2020 ist das jedoch nicht mehr immer der Fall. Häufig werden die Kosten geteilt, sodass das Bestellerprinzip für die Maklerprovision beim Hauskauf/-verkauf hinfällig wird. In Ausnahmefällen, wenn sich Käufer, Verkäufer und Makler dahingehend einigen, kann sich dies ändern.
Bei Vermietungen ist dies nach wie vor der Fall. Hier zahlt immer die Person die vollständigen Kosten, die den Makler beauftragt hat. Sucht ein Vermieter via Makler nach neuen Mietern, bezahlt der Vermieter die Maklerprovision. Falls ein Wohnungssuchender einen Makler beauftragt und so ein Mietvertrag zustande kommt, muss dieser Mieter die Maklerprovision zu 100 % tragen.
Lange Zeit galt der folgende, im Nachhinein als unfair betrachtete Prozess in Deutschland:
Diese Belastungen wurden als ungerechtfertigt bezeichnet, da nun eine doppelte Belastung vorlag: Maklerprovision plus Miete plus Kaution kamen zugleich auf den neuen Mieter zu. Heute ist dies nicht mehr möglich, die Maklerprovision wird nun derjenigen Partei zur Last gelegt, die die Dienstleistung in Auftrag gegeben hat.
Um eine Maklerprovision erheben zu dürfen, muss man zunächst Makler sein. Allerdings ist der Beruf des Maklers nicht an spezielle Bedingungen gebunden. Es gibt keine spezifische Maklerausbildung oder eine Qualifikation, die gegeben sein muss. Sie könnten somit Medizin studieren und am Ende trotzdem Immobilienmakler werden, wenngleich bestimmte persönliche Fähigkeiten natürlich wünschenswert wären.
Es gibt Faktoren, die die Erfolgschancen als Makler positiv beeinflussen:
Mit Berufserfahrung können es sich erfahrene Makler je nach Region eventuell erlauben, eine höhere Maklerprovision zu verlangen, wenngleich dies selten ist. Umgekehrt können sich gute Makler darauf verlassen, durch Mundpropaganda viele Kunden zu gewinnen, da ihr Name in der Region irgendwann einen gewissen Bekanntheitsgrad besitzt.
Die Maklerprovision ist ein Honorar für einen erfolgreichen Verkauf einer Immobilie durch einen Makler. Diese Provision muss vom Käufer bezahlt werden. Es sei denn, es gibt Ausnahmen beim Kauf und Verkauf von Immobilien.
Der Makler hat Anspruch auf eine Maklerprovision, wenn einige Bedingungen erfüllt sind. Bedingungen wie, ob ein schriftlicher Maklervertrag im Voraus abgeschlossen oder eine Tätigkeit erbracht wurde, die in das typische Aufgabenfeld von Maklern passt.
Die Höhe der Maklerprovision für die Vermittlung von Wohnungen zur Miete kann maximal zwei Kaltmieten plus Mehrwertsteuer betragen. Aber wenn der Auftraggeber, der Vermieter ist, ist die Maklerprovision frei verhandelbar und wird von Angebot und Nachfrage beeinflusst.
Je nach Bundesland variiert die Höhe der Maklerprovision, die als Standard etabliert ist. Günstige Regionen haben sich mit 4,76 % bis 5,95 % zufriedengegeben, während andere Bundesländer wie Thüringen mit 7,14 % teurer sind. Mit dem neuen Gesetz müssen sich Käufer und Verkäufer die Maklerprovision teilen.
Das Bestellerprinzip besagt, dass der Auftraggeber einer Dienstleistung die vollen Kosten selbst bezahlt. Bis zum 23. Dezember 2020 war das Bestellerprinzip bei Maklerprovisionen beim Hauskauf/-verkauf üblich, aber seitdem werden die Kosten häufig geteilt.
Um als Makler erfolgreich zu sein, ist es wichtig, über Kenntnisse des lokalen Immobilienmarkts zu verfügen, kommunikative Fähigkeiten zu haben und kaufmännisches Geschick zu besitzen. Erfahrung und ein guter Ruf können die Chancen auf eine höhere Provision erhöhen.
Makler erhalten eine erfolgsabhängige Provision, die aus Bedingungen wie Abschluss eines Vertrages und Nachweis über ihre Arbeit besteht. Die Höhe der Provision hängt von der Art des Geschäfts und dem Bundesland ab, wobei beim Hausverkauf die Kosten von Käufer und Verkäufer geteilt werden.
Der Immobilienmakler übernimmt umfassende Dienstleistungen, wie das Besichtigen von Objekten, Erstellen eines Exposés, Vermarktung und Veranlassen von Besichtigungsterminen, sowie Beratung von Interessenten. Diese Dienstleistungen sind Teil seiner Aufgaben, für die er eine Maklerprovision erhält.
*Der aufgeführte Inhalt, Ratschläge und die angegebenen Informationen dienen allein informativen Zwecken und können keine Einholung von Rechtsrat ersetzen.
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