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Hausverkauf Unterlagen: Ohne diese Schriftstücke funktioniert ein Verkauf nicht


Checkliste der Hausverkauf Unterlagen

Kurzdefinition

Sie benötigen für den Hausverkauf folgende Unterlagen: Aktueller Grundbuchauszug, Flurkarte, Energieausweis, Grundriss, exakte Wohnflächenberechnung, Kopie der Baukarte, ggf. Grundschuldformular des finanzierenden Kreditinstituts. Alle Unterlagen müssen dem Notar vorgezeigt werden.

Der Verkauf einer Immobilie ist ein umfangreiches Projekt. Für jeden Eigentümer stellt sich dabei unweigerlich die Frage, welche Unterlagen beim Hausverkauf benötigt werden. Welche Hausverkauf Unterlagen sind Pflicht? Welche Dokumente könnte der potentielle Käufer nachfragen? Wie müssen die Unterlagen zum Hausverkauf für den Notar vorbereitet werden? Und ganz wichtig: Wo bekomme ich alle diese Schriftstücke her? Grundsätzlich gilt: Unvollständige Hausverkauf Unterlagen verzögern den Verkaufsprozess. Mit einer gut sortierten Aktenmappe können Sie umgekehrt den Käufer schneller von der Qualität Ihrer Immobilie überzeugen. Lesen Sie folgend, wie Sie Ihre Unterlagen zum Hausverkauf am besten zusammentragen.

Inhaltsverzeichnis

Hausverkauf Unterlagen: Diese Dokumente benötigen Sie unbedingt – und zuallererst

Die wichtigsten Dokumente für die Immobilienveräußerung, sind diejenigen, aus denen quasi ein “Steckbrief” Ihres Hauses erstellt werden könnte. Also: Wo liegt das Objekt? Wie groß ist es? Wem gehört es? Ohne die folgenden Hausverkauf Unterlagen ist kein Immobiliengeschäft möglich. Sie brauchen:

  • einen aktuellen Grundbuchauszug, den Sie beim Grundbuchamt (Amtsgericht) Ihrer Gemeinde beantragen müssen. Er enthält alle relevanten Daten zu Ihrem Grundstück.
  • eine Flurkarte, die Sie beim Katasteramt bekommen. Die geografische Karte weist u.a. die Grundstücksgrenzen und nachbarschaftliche Flächen aus.
  • einen Energieausweis. Das Fehlen dieses Dokuments bei den Hausverkauf Unterlagen kann mit einer Geldstrafe bis zu 15.000 Euro geahndet werden. Wenn Sie keinen Energieausweis haben, müssen Sie einen erstellen lassen.
  • einen Grundriss, der für den potentiellen Käufer nicht selten das ausschlaggebende Schriftstück bei den Hausverkauf Unterlagen ist. Tipp: Lassen Sie bei älteren Immobilien einen neuen, modernen Grundriss erstellen, der eventuelle Umbauten berücksichtigt - und einfach attraktiver aussieht.
  • eine exakte Wohnflächenberechnung. Beachten Sie unbedingt die Vorschriften der Wohnflächenverordnung. Falsche Angaben können Schadenersatzforderungen nach sich ziehen.
  • eine Kopie der Bauakte, die beim Bauordnungsamt Ihrer Gemeinde archiviert ist. Sie enthält die Baupläne, die Baugenehmigungsurkunde und die Baubeschreibung.

Die Vermarktung Ihrer Immobilie: Exposé und Immobilienbewertung

Um bei potentiellen Käufern überhaupt Interesse für Ihr Haus zu wecken, sollten Sie ein professionelles Exposé erstellen lassen, das zu den Angaben über Wohnfläche, Lage und Besonderheiten vor allen attraktive Fotos vom Außenbereich und von den einzelnen Räumlichkeiten enthält. Das Wertgutachten eines ausgewiesenen Immobilienexperten bildet die Basis für einen marktkonformen Angebotspreis, mit dem Sie in die Vermarktung starten können. Fügen Sie dieses Dokument Ihren Hausverkauf Unterlagen hinzu, um eine gute Argumentationsgrundlage für Verkaufsverhandlungen zu haben.

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Hausverkauf Unterlagen für Besichtigungstermine: Vollständigkeit überzeugt Käufer

Halten Sie bei Besichtigungsterminen möglichst alle Hausverkauf Unterlagen ordentlich sortiert bereit. So können Sie Detailfragen von Interessenten stets kompetent beantworten. Ergänzen Sie die oben genannten Hausverkauf Unterlagen bei Bedarf um Belege über durchgeführte Modernisierungsarbeiten, die abgeschlossene Dachsanierung oder den Einbau einer neuen Heizung.

Käufer in der Pflicht: Unterlagen beim Hauskauf

Wenn Sie einen Käufer für Ihre Immobilie gefunden haben, der den von Ihnen verlangten Preis akzeptiert, sollten Sie sicherstellen, dass er über die nötigen finanziellen Mittel verfügt. Mit entsprechenden Hauskauf Unterlagen leisten Käufer ihren Beitrag zu einem vertrauensvollen Verhältnis, aus dem heraus ein Kaufvertrag aufgesetzt werden kann. Analog zu den von Ihnen bereitgestellten Hausverkauf Unterlagen dürfen Sie von Ihrem Käufer in spe eine Versicherung seiner Bonität und seines Leumunds erwarten. Mit diesen Hauskauf Unterlagen können Käufer ihre Integrität nachweisen:

  • durch eine Schufa-Selbstauskunft, die Aufschluss über die wirtschaftliche Zuverlässigkeit/Kreditwürdigkeit gibt, und
  • durch Vorlage eines Arbeitsvertrages mit aktuellem Einkommenssteuerbescheid bzw. bei Selbstständigen durch Einreichen der letzten Gewinn- und Verlustrechnung, und
  • selbstverständlich durch eine Finanzierungszusage der Bank des Käufers.

Unterlagen zum Hausverkauf für den Notar: So bereiten Sie den Termin vor

In Deutschland schreibt das Bürgerliche Gesetzbuch die Einschaltung eines Notars beim Immobilienverkauf zwingend vor. Er benötigt für die Beurkundung des Kaufvertrags und weitere Aufgaben zur Abwicklung des Immobiliengeschäfts eine ganze Reihe von Dokumenten, die zum Teil noch über die oben genannten Hausverkauf Unterlagen hinausgehen.

Zu den erforderlichen Hausverkauf Unterlagen zählen ergänzend:

  • eine Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis,
  • der letzte Grundsteuerbescheid,
  • die Vertragsunterlagen zur Gebäudeversicherung,
  • eine Liste der durch den Käufer zu übernehmenden Einrichtungsgegenstände,
  • eventuelle Nachweise über die Löschung von Lasten im Grundbuch.

Da der Käufer in aller Regel den Kaufpreis durch eine Finanzierung begleicht, zählt zu den wichtigsten Unterlagen beim Hauskauf das Grundschuldformular des finanzierenden Kreditinstituts. Es sollte dem Notar nach Möglichkeit kurz vor der Beurkundung des Kaufvertrags übermittelt werden, damit die Eintragung der Grundschuld vorbereitet werden kann.

Hausverkauf: Welche Unterlagen müssen übergeben werden?

Prinzipiell, also von Gesetzes wegen, kann die Frage nach erfolgtem Hausverkauf “Welche Unterlagen müssen übergeben werden?” mit “Gar keine.” beantwortet werden. Allerdings ist eine solche Verhaltensweise mehr als unüblich. Viele Hausverkauf Unterlagen sind für den neuen Eigentümer von Nutzen und erleichtern ihm Management und Instandhaltung von Gebäude und Grundstück. Zu diesen Hausverkauf Unterlagen zählen beispielsweise alle Versicherungspolicen und Gebrauchsanleitungen, Wartungsverträge und -berichte sowie die Garantiebescheinigungen von technischen Geräten aller Art.

Attraktive Alternative zum Hausverkauf

Wenn Sie Ihre Immobilie nur deshalb verkaufen möchten, weil Ihnen frei verfügbare finanzielle Mittel fehlen, dann kann ein Immobilien Teilverkauf eine attraktive Lösung sein. Dabei veräußern Sie einen Teil Ihres Immobilienbesitzes, für den Sie eine Auszahlung erhalten. Im selben Zug sparen Sie sich mit diesem Modell viel Arbeit beim Verkauf, da der neu gewonnene Immobilienpartner einen späteren Verkaufsprozess professionell steuert und alle notwendigen Schritte übernimmt. Durch diesen praktischen Service lässt sich außerdem der bestmögliche Marktpreis erzielen. Mit dem verbleibenden Anteil partizipieren Sie bis zum Gesamtverkauf gleichzeitig weiter an der Wertentwicklung Ihrer Immobilie. Ein großer Vorteil, nicht nur gegenüber dem direkten Verkauf, sondern auch gegenüber verwandten Modellen wie etwa einer Immobilienleibrente. Anders als bei einer Umkehrhypothek oder einem Modernisierungskredit schaffen Sie sich finanzielle Freiheit ohne sich zu verschulden.

Fazit

Die Beschaffung aller Hausverkauf Unterlagen, die für die Veräußerung einer Immobilie nötig sind, erfordert Zeit und Aufwand. In aller Regel sind Eigentümer gut beraten, für den Immobilienverkauf einen qualifizierten Makler zu engagieren. Dieser verfügt über eine effiziente Routine bei der Zusammenstellung der Hausverkauf Unterlagen. Nichts verunsichert einen potentiellen Käufer so sehr, als wenn eine Frage zur Immobilie nicht beantwortet werden kann. Verkäufer, die in Eigenregie arbeiten, sollten daher nicht nur alle Hausverkauf Unterlagen präsent haben, sondern sie auch sorgfältig lesen.

*Der Inhalt, Ratschläge und die angegebenen Informationen der Magazinseiten dienen allein informativen Zwecken und können keine Einholung von Rechtsrat ersetzen

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