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Was Sie bei einem Hausverkauf mit Wohnrecht beachten müssen


Vater verkauft Haus auf Wohnrecht an Kind

Kurzdefinition

Ein Hausverkauf mit Wohnrecht bedeutet, dass eine oder mehrere Personen in dem jeweiligen Objekt auch nach dem Verkauf befristet oder bis zum Tod weiter leben dürfen. Das Wohnrecht unterscheidet sich vom sogenannten Nießbrauchsrecht, was wie eine Art erweitertes Wohnrecht gesehen werden kann.

Sie denken über einen Hausverkauf mit Wohnrecht für Sie selbst nach? Oder Sie möchten als Teil einer Erbengemeinschaft ein Haus mit Wohnrecht veräußern? Dann gibt es bezüglich der Bewertung der Immobilie und der Steuern einiges zu beachten wie Sie in diesem Beitrag erfahren werden. Lesen Sie auch, dass Sie das lebenslange Wohnrecht beim Hausverkauf im Falle einer Zwangsversteigerung nicht schützt und wie neue Modelle der Immobilienverrentung als Alternative funktionieren.

Inhaltsverzeichnis 

Hausverkauf mit Wohnrecht - was bedeutet das genau?

Ein Haus verkaufen mit Wohnrecht läuft wie ein normaler Immobilienverkauf ab. Mit einem Unterschied: Ein Hausverkauf mit Wohnrecht bedeutet, dass eine oder mehrere Personen in dem jeweiligen Objekt auch nach dem Verkauf weiter leben dürfen. Wenn Sie ein Haus mit Wohnrecht verkaufen möchten, hat das eine unmittelbare Auswirkung. Gelingt es Ihnen, das Haus zu verkaufen trotz Wohnrecht, müssen die Personen, die dort leben, nicht ausziehen. Das Wohnrecht bleibt bestehen.

Sollten Sie über einen Hausverkauf mit Wohnrecht nachdenken - zum Beispiel, weil eine Erbengemeinschaft das Haus trotz Wohnrecht veräußern will oder Sie mehr Liquidität wünschen - muss zunächst unterschieden werden, welche Form des Wohnrechts vorliegt.

Geht es um einen Hausverkauf mit Wohnrecht, das befristet ist, darf der Begünstigte bis zu einem bestimmten Datum die Immobilie bewohnen. Wenn Sie ein Haus verkaufen mit Wohnrecht auf Lebenszeit, endet das Wohnrecht erst mit dem Tod des oder der Begünstigten.

Ein vom rechtlichen Besitzer ausgestelltes Wohnrecht trägt auch einen Wert mit sich. Daher müssen Sie sich beim Hausverkauf mit Wohnrecht auch mit dem Aspekt der finanziellen Entschädigung auseinandersetzen. Oft hat beispielsweise der Erblasser festgelegt, dass ein Lebenspartner unentgeltlich in dem Objekt wohnen darf. Auch für Eltern kann ein Wohnrecht festgelegt werden - zum Beispiel bei einer Schenkung der Immobilie an die Kinder zu Lebzeiten, um die Höhe der Erbschaftssteuern zu minimieren. Manchmal besitzen sogar Mieter ein Wohnrecht. Zum Beispiel, weil eine enge Freundschaft zu dem Eigentümer besteht. In anderen Fällen wurde ein entgeltliches Wohnrecht eingerichtet. Der Begünstigte darf in der Immobilie leben, muss jedoch eine Art Mietpauschale bezahlen.

Hausverkauf mit Wohnrecht - kann dieses Recht aufgehoben werden? 

Ein Haus verkaufen mit Wohnrecht ist grundsätzlich möglich. Oft will beispielsweise eine Erbengemeinschaft ein Haus mit Wohnrecht verkaufen, weil einer oder mehrere Miteigentümer darauf drängen, dass ihr jeweiliger Anteil ausgezahlt wird. Ein Verkauf kann ohne das Einverständnis des Rechteinhabers erfolgen - auch dann, wenn Sie ein Haus an einen neuen Besitzer verkaufen, indem ein Bewohner noch ein Wohnrecht auf Lebenszeit trägt. Es wechselt bei einem solchen Verkauf lediglich der Besitzer des Hauses und nicht der Bewohner. Bei einem befristeten Wohnrecht kann es sich aber unter Umständen lohnen, dem Rechteinhaber eine Abfindung anzubieten, da das Objekt in der Regel so besser verkäuflich ist. Ob sich der Hausverkauf mit Wohnrecht dann lohnt, hängt von der Höhe der Abfindung und den Einbußen ab, die Sie zwangsläufig haben werden, wenn Sie ein Haus verkaufen mit Wohnrecht.

Stimmt der Rechteinhaber nicht zu, erlischt das befristete Wohnrecht nur mit Ablauf der Frist oder wenn das Recht an bestimmte Bedingungen geknüpft war, die hinfällig sind. Für das Wohnrecht beim Hausverkauf ist zu beachten, dass dieses mit dem Tod des Rechteinhabers erlischt - das Wohnrecht ist nicht übertragbar und kann auch nicht vererbt werden. Ein Sonderfall stellt die Zwangsversteigerung dar. Die Forderungen der Banken stehen vor dem Wohnrecht. Im Rahmen der Zwangsversteigerung ist der Hausverkauf mit Wohnrecht möglich, da dieses dann hinfällig ist. An den Rechteinhaber wird dann eine Summe in der Höhe des Wertes, den das Wohnrecht hat, ausbezahlt - in der Praxis ist der Versteigerungserlös jedoch meist zu niedrig, um diesen Anspruch bedienen zu können. Wenn Sie über einen Hausverkauf mit Wohnrecht für sich selbst nachdenken, gehen Sie das Risiko ein, Ihren Anspruch zu verlieren, wenn der Käufer den Kredit nicht mehr bedienen kann. Im Bereich der Immobilienverrentung ist es speziell für diesen Kontext von Vorteil, einen Anbieter mit Einmalzahlung zu wählen anstatt einen Anbieter welcher regelmäßige Zahlungen an seine Kunden leisten muss (wie einer laufenden Leibrente). Auch macht es Sinn einen Anbieter zu wählen, bei dem das Wohn- oder oft sogar ein Nießbrauchsrecht in das Grundbuch eingetragen wird. Dies bietet zusätzliche rechtliche Sicherheit. 

Hausverkauf mit Wohnrecht - was ist das Wohnrecht wert?

Bei einem Hausverkauf mit Wohnrecht muss der Wert der damit belasteten Immobilie ermittelt werden. Hierzu stehen Tabellen des Statistischen Bundesamtes zur Verfügung. Der Wert, den das Wohnrecht bei Hausverkauf hat, ergibt sich aus Alter und Geschlecht des Rechteinhabers. Soll beispielsweise ein Hausverkauf mit Wohnrecht stattfinden, in dem eine 65 Jahre alte Frau lebt, für die eine fiktive Jahresmiete von 9800 Euro zugrunde gelegt wird, muss die durchschnittliche Lebenserwartung von noch 21 Jahren laut Tabelle mit einkalkuliert werden.

Für diese Kombination setzt das Statistische Bundesamt bei einem Hausverkauf mit Wohnrecht einen Kapitalwert von 12,631 an, der mit der Jahresmiete multipliziert wird. Das würde eine Summe von 126.130 Euro ergeben. Ist die Immobilie 200.000 Euro wert, erfolgt beim Hausverkauf mit Wohnrecht der Abzug dieser 126.130 Euro. Wer ein Haus trotz Wohnrecht verkaufen will, sollte sich bewusst sein, dass der Wert der Immobilie dann nur noch 73.870 Euro beträgt.

Das lebenslange Wohnrecht bringt für Käufer einige Risiken mit sich - schließlich kann niemand abschätzen, wie alt der Bewohner tatsächlich wird und wann das Objekt für die eigene Nutzung zur Verfügung steht. In einigen Fällen lässt sich der Eigentümer jedoch das lebenslange Wohnrecht beim Hausverkauf für eine Einliegerwohnung eintragen - damit kann der Rest des Objektes von den neuen Besitzern genutzt werden. Doch auch hier müssten Sie das Risiko einer Zwangsversteigerung einkalkulieren.

Hausverkauf mit Wohnrecht - was steuerlich zu beachten ist

Haben Sie Ihr Haus vor weniger als zehn Jahren verkauft und möchten das Wohnrecht beim Hausverkauf eintragen lassen, kann auf Ihren Gewinn Spekulationssteuer anfallen. Die Höhe hängt von Ihrem Steuersatz und dem Gewinn ab. Der ist bei den meisten Objekten eher niedrig anzusetzen. Wenn Sie ein hochpreisiges Haus mit Wohnrecht verkaufen, sollten Sie die Spekulationssteuer trotzdem im Hinterkopf behalten. Sollten Sie Ihr Haus mit Wohnrecht verkaufen, wertet das Finanzamt das als Schenkung. Ob die Schenkungssteuer relevant wird, richtet sich nach Ihrer Beziehung zum neuen Eigentümer und dem Freibetrag, der zu dem Zeitpunkt der Übertragung maßgeblich war. Für den Einzelfall ist bei steuerlichen Fragen unbedingt noch einmal professioneller Rechtsrat einzuholen, da dieser Artikel nur informativen Zwecken dient.

Fazit: Den Teilverkauf mit Nießbrauchsrecht als Alternative zum Hausverkauf mit Wohnrecht nutzen

Ein Wohnrecht erlischt, wenn Sie es nicht mehr wahrnehmen. Müssen Sie beispielsweise in ein Pflegeheim, profitieren Sie von einem Hausverkauf mit Wohnrecht nicht mehr. Anders sieht das aus, wenn Sie sich das Nießbrauchsrecht einräumen lassen. In diesem Fall können Sie das Objekt selbst bewohnen oder auch vermieten, um Kosten zu decken. Möglicherweise haben Sie innerhalb der Familie an einen Hausverkauf mit Wohnrecht gedacht, um dringend benötigte Sanierungsarbeiten umzusetzen? Diese Idee kommt häufig im Rentenalter, da ein seniorengerechter Umbau ansteht. Aufgrund des fortgeschrittenen Alters oder einer geringen Pension ist es schwierig, eine Immobilie zu beleihen oder einen Modernisierungskredit zu erhalten. 

Eine Lösung kann dann der Immobilien Teilverkauf sein. Dabei wird Ihnen das Nießbrauchsrecht gewährt. Das Nießbrauchsrecht gewährt Ihnen über das Wohnrecht hinaus weitere Nutzungsrechte. Im Gegensatz zu einem Hausverkauf mit Wohnrecht können Sie zum Beispiel mit dem Nießbrauchsrecht auch bei einem Umzug in die Ferienimmobilie oder ins Pflegeheim, weiterhin von Mieteinnahmen profitieren. Bevor Sie Ihr Haus verkaufen mit Wohnrecht sollten Sie sich vorab unbedingt über den Immobilien Teilverkauf als Alternative beraten lassen!

*Der Inhalt, Ratschläge und die angegebenen Informationen der Magazinseiten dienen allein informativen Zwecken und können keine Einholung von Rechtsrat ersetzen

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