Wenn Sie Privateigentümer einer selbstgenutzten, vermieteten oder teilgewerblich genutzten Immobilie im Wert von mindestens 200.000€ sind und gerne finanziell von Ihrer Immobilie profitieren möchten, bietet sich für Sie ein Teilverkauf mit Heimkapital an. Sie bleiben weiterhin Mehrheitseigentümer Ihrer Immobilie und können unabhängige Entscheidungen treffen.
Der Teilverkauf besteht aus mehreren Schritten. Zunächst können Sie online oder telefonisch ein erstes kostenloses, unverbindliches Angebot anfordern. Dafür müssen Sie nur einige Fragen zu Ihrer Immobilie beantworten und können sich bei Unklarheiten jederzeit an die Heimkapital Kundenbetreuer wenden. Nach wenigen Tagen erhalten Sie dann das unverbindliche Angebot. Darin erfahren Sie mehr über die erste Wertindikation Ihrer Immobilie sowie die mögliche Höhe Ihrer Sofortauszahlung. Anschließend können Sie online oder telefonisch einen Termin zur Besichtigung Ihrer Immobilie vereinbaren. Ihre Immobilie wird vor Ort von einem unabhängigen, zertifizierten Gutachter bewertet. Auf Basis dieser Schätzung unterbreitet Heimkapital Ihnen ein finales Angebot. Wenn Sie sich für die Immobilienpartnerschaft mit Heimkapital entscheiden, vereinbart Heimkapital einen Termin mit Ihnen bei einem Notar in Ihrem Einzugsgebiet, der in den nächsten ein bis zwei Wochen stattfindet. Nach der notariellen Übertragung ordnet Heimkapital sofort die Überweisung der Auszahlung an, die innerhalb von wenigen Tagen auf Ihrem Konto eingeht.
Damit Sie die Vorteile eines Teilverkaufs genießen können und nach dem Verkauf noch Mehrheitseigentümer sind, können Sie maximal 50% Ihrer Immobilie an Heimkapital verkaufen.
Ihre Immobilie muss für einen Teilverkauf mindestens 200.000€ wert sein.
Ja, dies ist grundsätzlich möglich. Die Summe aus Restschuld und den an Heimkapital verkauften Anteil darf jedoch 50% des Immobilienwertes zum Zeitpunkt des Teilverkaufs nicht überschreiten.
Heimkapital ist, wie auch Sie, an einer möglichst schnellen Abwicklung des Teilverkaufprozesses interessiert. Im Normalfall sollte die Auszahlung spätestens 12 Wochen nach dem ersten Angebot auf Ihrem Konto eingehen.
Heimkapital beauftragt unabhängige, zertifizierte Gutachter für die Bewertung Ihrer Immobilie, sodass Sie genau das Angebot erhalten, das Ihnen zusteht.
Heimkapital arbeitet ausschließlich mit Gutachter-Unternehmen zusammen, welche bundesweit Gutachter mit guten regionalen Ortskenntnissen beschäftigt haben. Das heißt, der Gutachter, der zu Ihrem Ortstermin kommt, kennt die örtlichen Gegebenheiten und Besonderheiten und verfügt über eine entsprechende Marktkenntnis in der Region.
Ja, Heimkapital organisiert für Sie einen Termin bei einem Notar in Ihrem Einzugsgebiet. Der Notar stellt als unabhängige dritte Partei für Sie sicher, dass das Nießbrauchsrecht im Grundbuch eingetragen wird und Sie Ihre Auszahlung erhalten.
Ja. Notare sind laut § 14 BNotO (Bundesnotarverordnung) zur Neutralität verpflichtet und müssen beide Parteien unparteiisch und unabhängig betreuen.
Sie bekommen den Vertrag mindestens 14 Tage vor Beurkundung zugeschickt, um diesen zu prüfen und sich ausführlich mit ihm zu beschäftigen. Außerdem können Sie jederzeit einen Anwalt hinzuziehen, um sich von diesem bezüglich des Vertrages beraten zu lassen.
Das Nießbrauchsrecht kann auf Ihren Wunsch hin auf beide Ehe- bzw. Lebenspartner eingetragen werden.
Ja, es besteht jederzeit die Möglichkeit zum Rückkauf.
Sie können den verkauften Teil jederzeit wieder zurückkaufen.
Als Kompensation für das Nießbrauchsrecht an unserem Miteigentumsanteil erhält Heimkapital einen vereinbarten Nutzungsbeitrag. Am besten lässt sich der Nutzungsbeitrag mit einer Mietrate auf den von Heimkapital erworbenen Immobilienanteil vergleichen. Dafür wird im Vergleich zu anderen Modellen, wie beispielsweise der Leibrente, bei dem Ankauf der Immobilie kein Abschlag vorgenommen - Sie erhalten bei Heimkapital den vollen Marktwert!
Ja natürlich, ein von Ihnen festgelegter Ankaufsberechtigter hat im Erbfall die Möglichkeit, ein Vorkaufsrecht für unseren Miteigentumsanteil auszuüben.
Ihr Nießbrauchsrecht wird zu Ihrer Absicherung für diesen Fall im Grundbuch eingetragen. Der Inhalt des Nießbrauchs kann nach Vertragsschluss auch nicht mehr geändert werden. Sie sind somit auch bei einer Insolvenz Heimkapitals abgesichert.
Für diesen Fall bietet Heimkapital das Rundum-Sorglos-Paket an. Dabei kümmern wir uns ganzheitlich um den Gesamtverkauf der Immobilie und die Abwicklung aller Schritte.
Die Immobilienpartnerschaft ist an das Nießbrauchsrecht geknüpft und endet grundsätzlich mit dem Ableben, oder aber wenn Sie sich aktiv vorher für den Gesamtverkauf oder einen Rückkauf entscheiden.
Im Rahmen des Teilverkaufs wird eine Miteigentümervereinbarung abgeschlossen und auch notariell beglaubigt, mit dem Ziel, die gemeinsame Zeit der Immobilienpartnerschaft von Anfang an transparent zu regeln. Beispielsweise wird Ihnen die ausschließliche Nutzung des Grundbesitzes zugesichert, auch die Vermietung des (gesamten) Grundbesitzes ist grundsätzlich möglich.
Heimkapital versteht sich grundsätzlich als stiller Partner an Ihrer Seite. Sie als Kunde haben die Kontrolle über Ihre Immobilie und können diese nach Ihren Wünschen gestalten, sind dementsprechend auch für die laufende Instandhaltungsaufwendungen verantwortlich. Wir verstehen Teilverkauf als echte Partnerschaft und beteiligen uns bei meist kostspieligeren Sanierungsmaßnahmen pro rata zu unserem Miteigentumsanteil an den Kosten. Heimkapital beteiligt sich mit bis zu 30.000 € an energetisch sinnvollen Sanierungsmaßnahmen. Hierzu zählen zum Beispiel eine neue Heizung mit erneuerbarer Energie. Weiterführende detaillierte Informationen erhalten Sie bei Ihrem Kundenberater.
Die Kosten für den Gutachter übernimmt Heimkapital.