Die Wünsche im Alter sind häufig vielfältig und reichen von einer neuen Küche, über ein eigenes Wohnmobil bis hin zur langersehnten Fernreise. Gleichzeitig wünschen sich viele, den Lebensabend in der eigenen Immobilie und im gewohnten Umfeld verbringen zu können. Beides zu vereinbaren ist aufgrund fehlender finanzieller Mittel oft nicht möglich. Es erfordert eine Entscheidung zwischen dem Eigenheim oder der Erfüllung lang gehegter Träume. Eine Lösung für dieses Problem stellt der Immobilienteilverkauf dar. Was der Teilverkauf des Hauses bedeutet und wie er funktioniert, erfahren Sie in diesem Beitrag.
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Beim Teilverkauf handelt es sich um eine Unterform der Immobilienverrentung und stellt eine transparente und sichere Alternative zu klassischen Immobilienverzehrprodukten wie der Leibrente dar. Beim Teilverkauf veräußern Sie bis zu 50 % Ihres Hauses an einen Immobilienpartner Ihrer Wahl. Sie erhalten eine Sofortauszahlung und finanzieren so beispielsweise eine Sanierung, Modernisierung oder auch den altersgerechten Umbau Ihres Eigenheims. Die Auszahlung ist allerdings im Gegensatz zu einem Modernisierungskredit, der oftmals auf bestimmte Renovierungen und Umbauarbeiten beschränkt ist, nicht zweckgebunden. Sie können sich mit dem Kapital aus einem Teilverkauf demnach auch kostspielige Wünsche erfüllen, wie den Kauf eines eigenen Boots oder Wohnmobils oder die lang ersehnte Fernreise.
Der Haus-Teilverkauf ist grundsätzlich altersunabhängig möglich. Sie bleiben Mehrheitseigentümer Ihrer Immobilie und daher im vertrauten Umfeld wohnen. Zu Ihrer Sicherheit erhalten Sie ein Nießbrauchsrecht, das in das Grundbuch eingetragen wird. Dies erlaubt Ihnen nicht nur, die Immobilie weiter zu bewohnen, sondern auch über sämtliche Modernisierungs- und Instandhaltungsarbeiten am Haus zu entscheiden. Außerdem partizipieren Sie auch weiterhin an einer zukünftigen Wertsteigerung Ihrer Immobilie. Im Gegenzug bezahlen Sie einen monatlichen Nutzungsbeitrag für den verkauften Teil Ihrer Immobilie, der allerdings relativ gering ausfällt. Der Teilverkauf ist daher eine interessante Möglichkeit, Liquidität für anstehende Projekte zu erhalten und gleichzeitig in den eigenen vier Wänden wohnen zu bleiben.
Wenn Sie sich für den Teilverkauf Ihres Hauses entscheiden, achten Sie darauf, einen seriösen Immobilienpartner auszuwählen. Selbst, wenn Sie nur einen Teil Ihrer Immobilie verkaufen, stellt dies einen wichtigen Schritt für Sie dar. Der Immobilienpartner sollte erfahren und zuverlässig sein, damit er Ihnen beim gesamten Ablauf beratend zur Seite stehen kann:
Der Teilverkauf des Hauses bietet viele Vorteile, hat aber wie jedes andere Verrentungsmodell auch einige Aspekte, die es in die Entscheidung mit einzubeziehen und zu bedenken gilt.
Haus-Teilverkauf Vorteile:
Haus-Teilverkauf Nachteile:
Bei einem Gesamtverkauf des Hauses muss gemäß Einkommensteuergesetz §23 eine Steuer auf Gewinne aus privaten Verkäufen und Veräußerungen entrichtet werden. Von der sogenannten Spekulationssteuer ist der Immobilienteilverkauf grundsätzlich nicht ausgenommen. In der Praxis ist die Spekulationssteuer bei einem Teilverkauf allerdings in der Regel kein relevantes Thema. Warum ist das so? Grundsätzlich fällt eine Steuer nur dann an, wenn ein Objekt, das Sie nicht selbst nutzen, innerhalb einer Frist von zehn Jahren nach dem Kauf wieder veräußert wird und Sie dabei einen Gewinn machen. Bei einem Immobilienteilverkauf bewohnen Sie die Immobilie in der Regel selbst und meist sogar länger als zehn Jahre. Sollte doch eine Steuer anfallen, richtet sich die Höhe nach Ihrem individuellen Steuersatz und wird auf den Veräußerungsgewinn berechnet. Ihre individuelle Situation sollten Sie in jedem Fall mit einem Steuerberater besprechen, da die hier genannten Informationen lediglich zu Informationszwecken dienen und keine Steuerberatung ersetzen können.
Auch bei einem Teilverkauf des Hauses werden wie bei einem Gesamtverkauf unter anderem Gebühren für den Gutachter und Transaktionskosten fällig, die jedoch in der Regel vom Immobilienpartner übernommen werden. Die Transaktionskosten beinhalten die Notarkosten und Gebühren vom Grundbuchamt zur Eintragung des Nießbrauchsrechts sowie der geänderten Eigentumsverhältnisse. Bei Heimkapital profitieren Sie vom sogenannten Rundum-sorglos-Paket. Sprechen Sie dazu mit einem unserer Kundenberater:
Als Kompensation für das Nießbrauchsrecht ist an den Immobilienpartner ein Nutzungsbeitrag zu leisten. Dieser wird vorab mit Ihnen individuell vereinbart und richtet sich nach dem Anteil, den Sie an den Anbieter veräußern. Im Vergleich zu weniger transparenten Verrentungsmodellen, wie beispielsweise der Leibrente oder dem Rückmietkauf, wird jedoch beim Ankauf der Immobilie in der Regel kein Abschlag vorgenommen. So erhalten Sie den vollen Marktwert für den veräußerten Anteil.
Sobald bei einer Scheidung Immobilien involviert sind, wird es meistens kompliziert. Oftmals möchte eine Partei im Haus wohnen bleiben, hat aber nicht die finanziellen Mittel, die andere Partei auszubezahlen. Ebenfalls problematisch sind Eigentums- bzw. Vermögensunterschiede der Eheleute, die durch einen Zugewinnausgleich ausgeglichen werden sollen. Gezwungenermaßen kommt es in solchen Szenarien oftmals zu einem Gesamtverkauf. Das muss allerdings nicht sein, denn der Immobilienteilverkauf stellt eine attraktive und faire Alternative zum Gesamtverkauf dar. Ein Teil der Immobilie wird an einen Immobilienpartner verkauft und der Ehepartner, der auszieht, erhält die Sofortauszahlung als Abfindung für seinen Anteil am Haus. Die andere Partei kann weiterhin im gewohnten Umfeld wohnen bleiben und muss weder ausziehen noch einen Kredit aufnehmen. Auch wenn ein Zugewinnausgleich zu leisten ist, muss nicht zwingend die ganze Immobilie verkauft werden, sondern es reicht lediglich ein Teil des Hauses an einen Immobilienpartner zu veräußern, um dem Anspruch des anderen Ehepartners gerecht zu werden.
Im Falle einer Scheidung nach einem bereits erfolgten Immobilienteilverkauf ist ein Gesamtverkauf problemlos möglich. In diesem Fall übernimmt der Immobilienpartner in der Regel alle erforderlichen Schritte und steuert den Verkaufsprozess professionell, um den besten Preis am Markt zu erzielen.
Der Teilverkauf des Hauses ist eine Unterform der Immobilienverrentung und eine interessante Alternative zum Gesamtverkauf mit Wohnungswechsel. Mit dem Teilverkauf kann aus Immobilienbesitz dann Liquidität zur Umsetzung größerer Projekte oder zur Altersversorgung bezogen werden, ohne das vertraute Wohnumfeld verlassen zu müssen. Neben der Sofortzahlung erhalten Sie ein Nießbrauchsrecht und bestimmen selbst über Art und Umfang von Renovierungs- oder Sanierungsmaßnahmen. Die Höhe des Auszahlungsbetrags richtet sich stets nach Ihren individuellen Bedürfnissen und dem Wert Ihrer Immobilie. Im Gegenzug bezahlen Sie einen monatlichen Nutzungsbeitrag an Ihren Immobilienpartner, der allerdings meist recht gering ausfällt. Auf Wunsch können Sie das Haus später zurückkaufen, vermieten oder auch vererben. Wenn Sie einen Teilverkauf in Erwägung ziehen, sollten Sie besonders darauf achten, mit einem professionellen und erfahrenen Anbieter zusammenzuarbeiten. Sprechen Sie noch heute mit unseren erfahrenen Kundenberatern oder fordern Sie ein kostenloses Infopaket an.
Der Teilverkauf eines Hauses ist eine Unterform der Immobilienverrentung und stellt eine Alternative zum Gesamtverkauf dar. Teilverkauf bedeutet, dass bis zu 50% eines Hauses an einen Immobilienpartner veräußert wird. Man erhält eine Sofortauszahlung, die nicht zweckgebunden ist und man bleibt Mehrheitseigentümer der Immobilie.
Ein Teilverkauf hat viele Vorteile. Insbesondere verschafft man sich durch einen Teilverkauf Liquidität, da die Auszahlung nicht zweckgebunden ist. Auf diese Weise kann man sich z.B. kostspielige Wünsche erfüllen, während man weiterhin im Haus wohnen bleibt und Entscheidungskraft in Bezug auf die Immobilie behält.
Wie bei einem Gesamtverkauf fallen beim Teilverkauf Gebühren für den Gutachter und Transaktionskosten, wie Notarkosten und Gebühren vom Grundbuchamt, an. Häufig werden diese Kosten vom Immobilienpartner übernommen. Kosten entstehen insbesondere durch den vorab vereinbarten Nutzungsbeitrag, der als Kompensation für das Nießbrauchsrecht an den Immobilienpartner gezahlt wird.
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