Inhaltsverzeichnis
Der Begriff “Gesamtverkauf” bezeichnet das, was über viele Jahre hinweg klassisch als “Immobilienverkauf” bekannt war. Manchmal wird das noch immer als einzige Möglichkeit gesehen, durch die eigene Immobilie finanzielle Freiheit zu erlangen. Über die letzten Jahrzehnte hinweg haben sich allerdings neue Möglichkeiten ergeben. So setzt sich beispielsweise in Deutschland verstärkt die innovative Lösung des Immobilien-Teilverkaufs durch. Man verkauft dabei einen Teil der Immobilie, kann aber durch ein in das Grundbuch eingetragenes Nießbrauchsrecht weiterhin wie gewohnt in der Immobilie wohnen bleiben und Entscheidungen treffen. Im Gegensatz zum Teilverkauf bedeutet ein Gesamtverkauf stets den Verkauf der gesamten Immobilie. Dadurch haben sich in den letzten Jahren mehrere Möglichkeiten ergeben, eine Immobilie zu verkaufen, weshalb man nun spezifizieren muss, von welcher Form des Verkaufs gesprochen wird. Durch die Existenz eines Teilverkaufs ergibt sich dadurch das Gegenstück - der Gesamtverkauf.
Der Vorteil eines Gesamtverkaufs ist, dass der Verkäufer den gesamten Kaufpreis erhält und keine weiteren Verpflichtungen oder Zahlungen durch die Immobilie mehr anfallen. Vor einem Gesamtverkauf einer Immobilie sollte der Verkäufer allerdings sicherstellen, dass es sich um einen marktgerechten Kaufpreis handelt.
Die Möglichkeit anstelle eines Gesamtverkaufs nur einen Teil zu verkaufen, bietet jedoch auch etliche Vorteile.
Im Vergleich zum Gesamtverkauf können Sie mit einem Immobilien-Teilverkauf in Ihrem geliebten Umfeld wohnen bleiben, sparen sich eine oftmals teure Miete und Umzugsstress. Sie können weiterhin an einer potenziellen Wertsteigerung teilhaben, und auch ein Rückkauf oder das Vererben Ihrer Immobilie sind noch möglich.
Mit einem Gesamtverkauf geben Sie jedoch all Ihre Rechte und Entscheidungsmöglichkeiten bezüglich der Immobilie an den neuen Eigentümer ab und verlieren auch Ihren Anspruch, dauerhaft in der Immobilie wohnen zu bleiben.
Beim Teilverkauf verkaufen Sie nicht Ihre gesamte Immobilie, sondern nur einen prozentualen Anteil. In der Immobilie verankertes Vermögen kann so freigesetzt werden, ohne dass Sie aus der Immobilie ausziehen oder auf den Haupteigentümerstatus verzichten müssen. Sie erhalten ein ins Grundbuch eingetragenes Nießbrauchsrecht und behalten die vollständige Kontrolle über Renovierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen. Weiterhin entscheiden Sie, ob und wann Sie die Immobilie verkaufen, zurückkaufen oder vererben und partizipieren auch nach einem Teilverkauf weiter an der Wertsteigerung ihrer Immobilie.
Auch nach einem bereits vollzogenen Teilverkauf ist ein Gesamtverkauf noch möglich und wird entweder durch Sie oder Ihre Erben vollzogen.
Nach Ende einer Immobilienpartnerschaft, (welche grundsätzlich unbefristet ist und ein Leben lang besteht) können Sie oder ein von Ihnen festgelegter Ankaufsberechtigter im Erbfall entscheiden, ob Sie Ihren Anteil zurückkaufen oder den Gesamtverkauf einleiten möchten.
Heimkapital bietet hierfür das Rundum-Sorglos-Paket an. Dabei kümmert Heimkapital sich ganzheitlich um den Gesamtverkauf der Immobilie und die Abwicklung aller Schritte. Der am Ende durch den Verkauf erzielte Gewinn wird entsprechend der Anteile zwischen Verkäufer und Immobilienpartner aufgeteilt.
Bei einem Gesamtverkauf wird die gesamte Immobilie verkauft. Der Gesamtverkauf ist das Gegenstück zum innovativen Immobilien Teilverkauf, bei dem nur ein Teil der Immobilie verkauft wird, man aber in der Immobilie wohnen bleibt und weiterhin Entscheidungsrechte behält.
Während man beim Gesamtverkauf den gesamten Kaufpreis erhält und alle Rechte gegenüber der Immobilie abgibt, bietet ein Immobilien Teilverkauf die Möglichkeit weiterhin in der Immobilie zu wohnen und von Wertsteigerungen zu profitieren. Auf diese Weise wird beim Teilverkauf Vermögen freigesetzt, man bleibt aber weiterhin Haupteigentümer.
Die Transaktionskosten, wie Maklerprovisionen oder Gutachterkosten, werden in der Regel vom Käufer übernommen.
Ja, ein Gesamtverkauf einer Immobilie ist auch dann noch möglich, wenn bereits ein Teilverkauf stattgefunden hat. Der erzielte Gewinn wird im Anschluss anteilig zwischen dem Verkäufer und dem Immobilienpartner aufgeteilt.